BGH rügt versteckte Servicegebühr im Web

KARLSRUHE (mwo). Wer einen Flug bucht, will und soll den Gesamtpreis wissen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekräftigt. Er bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen das Buchungsportal www.fluege.de.

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Dort wurde eine "Servicegebühr" nicht sofort in den Preis einberechnet, sondern erst bei der Buchung aufgeschlagen. Zudem musste eine Reiseversicherung abgewählt werden (opt-out). Nach dem BGH-Beschluss verstößt beides gegen EU-Recht.

Az.: I ZR 168/10

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