Klage wegen Klausel in Zahn-Zusatzversicherung
HENSTEDT-ULZBURG (maw). Der Bund der Versicherten (BdV) geht nach eigenen Angaben gerichtlich gegen Werbeaussagen der Deutschen Familienversicherung vor, die diese im Rahmen ihrer Zahn-Zusatzversicherung trifft.
Veröffentlicht:Konkret gehe es um das propagierte, tägliche Kündigungsrecht. Im Kleingedruckten sei dieses nämlich erheblich eingeschränkt.
Der BdV habe den Versicherer wegen der überraschenden Klausel nun nach vorheriger Abmahnung verklagt.