Stabsarzt mit Allergie kann dienstunfähig sein

KOBLENZ (bü). Ein Stabsarzt der Bundeswehr kann durchsetzen, aus dem Soldatendienst entlassen zu werden, wenn er an einer Gummi-Inhaltsstoffe-Allergie leidetund er deswegen weder ABC-Schutzmasken tragen noch in einem Krankenhaus arbeiten kann.

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Er sei dienstunfähig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil, weil er den spezifischen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen eines möglichen militärischen Einsatzes nicht gewachsen sei.

Az.: 10 A 10628/11

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