Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden

MAINZ (dpa). Wer vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, geht beim Weihnachtsgeld leer aus. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz laut einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschieden.

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Laut Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber damit in erster Linie die Treue der Beschäftigten zum Betrieb belohnen möchte. Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes gegen seinen früheren Arbeitgeber ab.

Dieser hatte ihm jahrelang immer im November Weihnachtsgeld gezahlt. Im Juni 2010 verließ der Mann den Betrieb. Für jenes Jahr forderte er anteilig Weihnachtsgeld für sechs Monate, also die Hälfte.

Der Arbeitgeber lehnte ab und bekam Recht. Das LAG wies darauf hin, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld jahrelang immer erst im November gezahlt habe.

Da 2010 zu diesem Zeitpunkt kein Arbeitsvertrag mehr zwischen Kläger und Chef bestanden habe, fehle die für den Anspruch notwendige Rechtsgrundlage.

Az.: 6 Sa 115/11

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