Alkohol: Blutentnahme bei Zustimmung rechtens
NEU-ISENBURG (maw). Veranlassen Verkehrspolizisten bei einem Volltrunkenen eine Blutentnahme, so reicht bei fehlender richterlicher Anordnung die Zustimmung des Betroffenen für die Rechtmäßigkeit aus.
Veröffentlicht:Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen hin.
Der Betrunkene müsse Sinn und Tragweite seiner Einwilligung hinreichend erfassen.
Az.: 1 Ss 82/11