Gesetz gegen Abzocke von Abmahnern gefordert

BERLIN (dpa). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen. In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe, forderte der Verband.

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Bislang verlangten Anwälte und Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von deutlich über 1000 Euro. Die derzeitige Regelung enthalte zu viele Schlupflöcher, so der vzbv in einer Mitteilung.

Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln.

In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als "gewerblich" gewertet, sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Cornelia Tausch der Nachrichtenagentur dpa.

Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren.

"Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben."

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