Gericht: Zahnreinigung nur beim Zahnarzt
FRANKFURT/MAIN (maw). Zahnreinigungen bleiben Sache von Zahnärzten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.
Veröffentlicht:Mit dem Spruch untersagten die Richter einer Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) Zahnreinigungen mittels Air-Flow-Verfahren sowie das Bleichen von Zähnen in einem von ihr geführten Zahnkosmetikstudio.
Az.: 6 U 264/10