Ausrutschen in Kantine kein Arbeitsunfall

HEILBRONN (dpa). Das Ausrutschen in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.

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Danach ist das Essen Privatsache und somit nicht über den Arbeitgeber versichert.

Die Richter wiesen damit die Klage eines 50-Jährigen zurück, der im Mai 2010 in der Kantine des Daimler-Werks Sindelfingen auf dem verschmutzten Fußboden ausgerutscht war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.

Die Berufsgenossenschaft hatte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt, dagegen hatte der 50-Jährige geklagt.

Az.: S 5 U 1444/11z 12

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