Üble Hygiene: Orthopäde muss in den Knast

FULDA (dpa). Wegen übler Hygiene in seinem ambulanten Operationszentrum muss ein 63 Jahre alter Orthopäde aus Fulda zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Veröffentlicht:

Der Mediziner darf nach dem Urteil des Landgerichts Fulda von Donnerstag außerdem in den kommenden zwei Jahren nicht mehr operieren.

Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verurteilt.

Drei Patienten hatten sich in dem Operationszentrum nach Routineeingriffen im April 2010 mit Streptokokken infiziert. Sie mussten mehrere Not- und Nachoperationen ertragen.

Op in Straßenkleidung

Unter anderem hatte eine 62-jährige Frau drei Wochen lang im Koma gelegen. Ihr wurde ein Bein amputiert. Eine 29-jährige ehemalige Rettungsassistentin wurde laut Gericht infolge der Krankheit erwerbsunfähig.

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, das Team habe in normaler Straßenkleidung operiert. Narkosemasken seien zu oft verwendet worden und medizinische Instrumente verschmutzt sowie bräunlich-rot verfärbt gewesen.

An manchen Instrumenten hätten sogar Textilflusen gehangen. Die Mitarbeiter seien zudem nur unzureichend ausgebildet gewesen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert