Ambulante Chemo in Klinik ist steuerfrei

MÜNSTER (mwo). Keine Gewerbesteuer auf ambulante Chemotherapie im Krankenhaus: Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. Mit der ambulanten Behandlung setze das Krankenhaus nur die stationäre Behandlung fort.

Veröffentlicht:

Die klagende westfälische Klinik hatte für 2005 eine Gewerbesteuererklärung eingereicht, in der keine Gewinne aus der ambulanten Chemotherapie eingerechnet waren.

Das Finanzamt meinte, sowohl der Gewinn aus den mit der Chemotherapie verbundenen ärztlichen Leistungen als auch aus der Abgabe der für die Infusionen verwendeten Medikamente (Zytostatika) durch die Klinikapotheke seien steuerpflichtig.

Dem widersprach nun das FG. Auch die ambulante Chemotherapie sei noch dem steuerlich begünstigten "Zweckbetrieb Krankenhaus" zuzuordnen. Sie setze die stationäre Behandlung in der Regel fort und sei Teil des gesamten Behandlungskonzepts durch die Klinik.

Dass niedergelassene Ärzte, die gegebenenfalls im Wettbewerb zur ambulanten Klinikbehandlung stehen, ihre Gewinne versteuern müssen, sei vor diesem Hintergrund "ohne Belang".

Az.: 9 K 4639/10 K,G

Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“