Direkt zum Inhaltsbereich

AU-Bescheinigung "bis auf Weiteres" rechtens

KASSEL (mwo). Ist die Genesung eines Patienten nicht absehbar, können Ärzte die Arbeitsunfähigkeit auch "bis auf Weiteres" bescheinigen.

Veröffentlicht:

Die Krankenkasse darf dann allerdings dem Patienten nicht einfach das Krankengeld zeitlich begrenzen und danach weitere Zahlungen ablehnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel kürzlich in einem Urteil klargestellt.

Die Richter gaben damit einer Versicherten der Techniker Krankenkasse Recht. Die Kasse hatte von der psychosomatisch erkrankten Frau keine weiteren Atteste verlangt.

Az.: B 1 KR 20/11 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Aufnahme ins Wählerverzeichnis zur Kammerversammlung: Nicht per Eilantrag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie das Hotel die Leistungsfähigkeit im Spiel beeinflusst

Lesetipps
In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor