Ärzte Zeitung, 05.07.2012
Wer während einer dienstlichen Autofahrt aus Unachtsamkeit wie einer Unterhaltung auf die "falsche Autobahn" gerät, genießt dann bei einem Unfall keinen gesetzlichen Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil.