Freitag, 24. Mai 2013
Ärzte Zeitung, 05.07.2012

Arbeitsweg-Versicherung greift nicht bei Irrfahrt

CELLE (dpa). Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die sich auf dem direkten Arbeitsweg ereignen.

Wer während einer dienstlichen Autofahrt aus Unachtsamkeit wie einer Unterhaltung auf die "falsche Autobahn" gerät, genießt dann bei einem Unfall keinen gesetzlichen Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil.

Az.: L 3 U 151/08

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