Ärzte Zeitung online, 09.08.2012
Scheidung
Späte Erbschaft ändert nichts am Unterhalt
KARLSRUHE (mwo). Erbt ein geschiedener Mann Geld, so gehen die daraus erzielten Zinseinkünfte in der Regel nicht mehr in den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unterhalt ein.
Anderes gilt nur, wenn das Paar noch während der Ehe die Erbschaft erwartet und seine Lebensverhältnisse darauf abgestellt hat, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Im entschiedenen Fall hatte ein Mann aus Hamburg zwei Jahre nach seiner Scheidung Geld geerbt, umgerechnet mindestens 36.800 Euro.
Im Streit um den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unterhalt rechnete das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die daraus erzielbaren Zinseinkünfte mit ein. Doch der Unterhalt bemisst sich nach den Lebensverhältnissen während der Ehe, so der BGH.
Az.: XII ZR 72/10

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