Ärzte Zeitung, 10.08.2012
Danach verstößt die Bezeichnung gegen die EU-Health-Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Sie verbietet nährwertbezogene Angaben ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent.
Der Name vermittle den Eindruck, das Getränk verschaffe Energie, Tatkraft und Leistungsvermögen. Es erscheint nach Meinung der Richter als funktionelles Lebensmittel mit positiven Nährwerteigenschaften.