Ärzte Zeitung, 16.09.2012
Das ist keine Irreführung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Nur weil es für landwirtschaftliche Bio-Produkte gesetzliche Vorgaben gebe, bedeute dies nicht, dass der Begriff "Bio" für andere Lebensmittel tabu ist.
Der BGH wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Firma Neumarkter Lammsbräu ab.