Rezeptfehler

"Manipulation durch Sekte" bringt Ärztin in die Psychiatrie

Veröffentlicht:

LÜNEBURG. Wenn eine Ärztin Verwechslungen bei der Arzneiverordnung mit PC-Manipulationen durch eine Sekte rechtfertigt, dann wird eine psychiatrische Untersuchung fällig.

Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hervor. Die Klägerin hatte als Ärztin in Kliniken oder als Betriebsärztin gearbeitet.

Einer der früheren Arbeitgeber wandte sich an die Behörden: Die Kollegin habe erzählt, sie werde von einer Sekte verfolgt.

Auf die Verwechslungen bei der Arzneiverordnung angesprochen, habe sie erklärt, die Sekte habe wohl auch die Praxis infiltriert.

Das sind "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung der Klägerin und eine damit verbundene Einschränkung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs", urteilte das OVG. Daher sei eine fachärztlich-psychiatrische Untersuchung rechtens. (mwo)

Az.: 8 LA 3/12T

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Der papierene Organspendeausweis soll bald der Vergangenheit angehören. Denn noch im März geht das Online-Organspende-Register an den Start.

© Alexander Raths / Stock.adobe.com

Online-Organspende-Register startet

Wie Kollegen die Organspende-Beratung in den Praxisalltag integrieren