Rezeptfehler
"Manipulation durch Sekte" bringt Ärztin in die Psychiatrie
LÜNEBURG. Wenn eine Ärztin Verwechslungen bei der Arzneiverordnung mit PC-Manipulationen durch eine Sekte rechtfertigt, dann wird eine psychiatrische Untersuchung fällig.
Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hervor. Die Klägerin hatte als Ärztin in Kliniken oder als Betriebsärztin gearbeitet.
Einer der früheren Arbeitgeber wandte sich an die Behörden: Die Kollegin habe erzählt, sie werde von einer Sekte verfolgt.
Auf die Verwechslungen bei der Arzneiverordnung angesprochen, habe sie erklärt, die Sekte habe wohl auch die Praxis infiltriert.
Das sind "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung der Klägerin und eine damit verbundene Einschränkung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs", urteilte das OVG. Daher sei eine fachärztlich-psychiatrische Untersuchung rechtens. (mwo)
Az.: 8 LA 3/12T