Physiotherapie

Nach Unfall auch Parkgebühr-Erstattung

Veröffentlicht:

NÜRNBERG. Bekommt ein durch einen Arbeitsunfall Verletzter von der Berufsgenossenschaft eine Physiotherapie gewährt und legt den Weg in die Praxis mit dem Auto zurück, so sind auch die Kosten für das Abstellen des Autos in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu erstatten.

So das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bezahlte die Versicherung dem Kläger zwar die Fahrten mit dem eigenen Auto zu den ambulanten Anwendungen, wollte aber nicht auch noch für die Parkgebühren aufkommen.

Zu Unrecht allerdings. "Laut Sozialgesetzbuch gehören zu den bei einer genehmigten Heilbehandlung zu übernehmenden Reisekosten nicht nur Fahrt und Transport sowie Verpflegung und Übernachtung, sondern sogar eine Wegstreckenentschädigung für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens notwendige Begleitperson", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. (eb)

Urteil des Sozialgerichts Hildesheim, Az.: S 11 U 129/11

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“