Doppelter Haushalt
BFH erleichtert steuerliche Absetzbarkeit
MÜNCHEN. Wohnen erwachsene und wirtschaftlich eigenständige Kinder noch bei ihren Eltern, können sie dennoch die Kosten für eine Schlafstätte an ihrem Arbeitsort von der Steuer absetzen.
Dies gilt, wenn sie die gemeinsame Haushaltsführung mit den Eltern wesentlich mitbestimmen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 24. April 2013, veröffentlichten Urteil.
In diesem Fall verfügten die Kinder auch im gemeinsamen elterlichen Haushalt über einen "eigenen Hausstand".
Damit sei die steuerliche Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung möglich. Bislang hatte der BFH diesen Steuervorteil verneint, wenn der Steuerpflichtige noch bei den Eltern wohnt. (fl)
Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: VI R 46/12