Pollen-Allergie

Richter mit einem Herz für Birken

Ein Gericht sieht eine Kommune nicht in der Pflicht, Bäume für Allergiker zu fällen.

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Der Baum des Anstoßes in Neustadt - eine Birke.

Der Baum des Anstoßes in Neustadt - eine Birke.

© lochstampfer / fotolia.com

BERLIN. Eine Kommune muss keine radikalen Wege gehen, um Blütenstaub-Allergikern das Leben zu erleichtern. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS hinweist, muss die Kommune nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße nicht ganze Alleen von Straßenbäumen befreien.

Im konkreten Fall reagierte ein Anwohner-Ehepaar einer mit Birken gesäumten Allee auf deren Pollen allergisch. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, hieß es laut LBS in einer Klage vor Gericht, in der gefordert wurde, die 30 Birken in der Straße zu fällen.

Das erspare vielen Menschen die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht in Frage.

Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte drastische Maßnahme, so die LBS, ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem "vernünftigen Gemeinwohlgedanken" auszugehen.

Die individuelle gesundheitliche Disposition eines Einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann müssten wohl viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn überall wohnten Allergiker. (maw)

Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 K 923/12

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