Urteil
Schadenersatz wegen Frage nach Schwangerschaft
DÜSSELDORF. Eine Düsseldorfer Kosmetikerin hat 10.800 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen bekommen.
Sie hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber per E-Mail gefragt worden, ob denn bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei.
Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten. Der Arbeitgeber hatte die Arbeitszeit schließlich nicht erhöht und der Frau sogar gekündigt.
Am Mittwoch zog der Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Berufung zurück, nachdem ihm das Gericht geringe Erfolgschancen bescheinigt hatte.
Die 10.800 Euro waren der Kosmetikerin bereits in erster Instanz zugesprochen worden. (dpa)
LAG Düsseldorf, Az.: 4 Sa 480/13