Zahnspangen

Bei Hartz-IV nur GKV-Leistungen

Richter weisen für Hartz-IV-Empfänger einen Versorgungsanspruch ab, der über Leistungen der GKV hinausgeht.

Veröffentlicht:

HALLE. Hartz-IV-Empfänger können Gesundheitsleistungen nur nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Weitergehende Ansprüche scheiden aus, wie das Landessozialgericht (LSG) Halle im Fall von Zahnspangen entschied.

Es wies damit eine jugendliche Hartz-IV-Empfängerin ab. Sie wollte eine festsitzende Zahnspange mit sogenannten Miniaturbrackets tragen. Dies entspreche dem Stand der ärztlichen Wissenschaft. Das Jobcenter lehnte dies ab.

Nach einer Niederlage vor dem Sozialgericht hatte die Jugendliche für die Berufung Prozesskostenhilfe beantragt. Das LSG gab dem jedoch nicht statt.

Hartz-IV-Bezieher könnten nur solche ärztlichen Leistungen beanspruchen, wie sie auch gesetzlich Versicherten zustehen, betonte das LSG. Dass mit der Versagung der Miniaturbrackets das Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit verletzt werde, sei nicht erkennbar.

Auch zur Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei die Übernahme der Mehrkosten nicht erforderlich. (mwo)

Az.: L 5 AS 472/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“