OLG Hamm

1,5 Millionen Euro für Behandlungsfehler?

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HAMM. Zehn Jahre nach einem Ärztefehler in einer Klinik in Herne hat das Oberlandesgericht Hamm im Berufungsverfahren am Freitag einen Vergleich über 1,5 Millionen Euro vorgeschlagen.

Die Streitparteien haben jetzt rund vier Wochen Zeit, um über diese Summe zu entscheiden. Lehnt einer der beiden den Vorschlag ab, geht das Verfahren in Hamm weiter.

Zusammen mit in den vergangenen Jahren bereits gezahlten Beträgen erhielte das Opfer, eine heute 41-jährige Griechin, damit rund zwei Millionen Euro.

Hirnschaden bei Patientin

Die Klägerin hatte nach einer im Oktober 2004 im beklagten Krankenhaus durchgeführten Operation eine Nachblutung erlitten, die nach dem Klagevorbringen behandlungsfehlerhaft zu spät erkannt und versorgt worden sein soll, wie das Gericht weiter ausführte.

Infolge der Nachblutung soll ein durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff ausgelöster Hirnschaden (hypoxischer Hirnschaden) entstanden sein, der die Gesundheit der Klägerin dauerhaft beeinträchtigt haben soll.

Die Frau lag vier Monate im Koma und ist heute auf Betreuung und Pflege angewiesen. Die Frau erlitt Hirnschädigungen.

Krankenhaus hat Ärztefehler anerkannt

Gegen das vom Landgericht Bochum in erster Instanz gesprochene Urteil haben das beklagte Krankenhaus in Herne und die beklagten Ärzte Berufung sowie die Klägerin Anschlussberufung eingelegt, wie das Gericht im Vorfeld der Entscheidung mitteilte.

Das Landgericht hat der Klägerin aufgrund einer dem Urteil zugrunde gelegten fehlerhaften ärztlichen Behandlung zugesprochen: ein (weiteres) Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro, einen Verdienstausfallschaden in Höhe von 42.000 Euro mit einer monatlichen Rente von 3000 Euro ab Juli 2010 für künftigen Verdienstausfall, 130.600 Euro zum Ausgleich entstandener Kosten für Therapien, Behandlungen und Betreuung sowie für die insoweit ab Juli 2010 entstehenden weiteren Kosten eine monatliche Rente von 12.900 Euro.

Das Krankenhaus hat den Ärztefehler anerkannt. Die Anwältin der Griechin zeigte sich in einer ersten Reaktion von der Höhe des Vorschlags "extrem enttäuscht". (dpa/ger)

Az.: 26 U 158/12

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