Transplantationsskandal

Beschwerde gegen Freilassung

Der Hauptverdächtige im Göttinger Transplantationsskandal soll auf freien Fuß - so will das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Bedenken. Sie vermutet, der Arzt könne sich aus Deutschland absetzen. Jetzt muss das Oberlandesgericht über den Haftbefehl entscheiden.

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Daumen hoch: Der angeklagte Chirurg Mitte August im Göttinger Landgericht.

Daumen hoch: Der angeklagte Chirurg Mitte August im Göttinger Landgericht.

© Stefan Rampfel/dpa

GÖTTINGEN. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will die Aufhebung des Haftbefehls gegen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum nicht hinnehmen. Die Anklagebehörde habe Beschwerde gegen die Freilassung eingelegt, teilte Behördensprecherin Birgit Seel am Freitag mit.

Es bestehe weiterhin die Gefahr, dass sich der Angeklagte in ein anderes Land absetzen könnte, um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen.

Das Landgericht Göttingen hatte Mitte Dezember den Haftbefehl gegen eine Kaution von 500.000 Euro außer Vollzug gesetzt. Der 46-jährige Mediziner hatte zuvor rund elf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Jetzt muss das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden, ob der Chirurg weiter auf freiem Fuß bleiben darf.

Die Schwurgerichtskammer hatte in einer Zwischenbilanz des seit August laufenden Prozesses deutlich gemacht, dass dem Arzt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohe. Um einer möglichen Fluchtgefahr vorzubeugen, hatte sie ihm strenge Weisungen erteilt.

Er musste die Kaution hinterlegen sowie seinen Ausweis und seinen Reisepass abgeben. Außerdem darf er die Grenzen des Landkreises Göttingen nicht verlassen und muss sich zweimal täglich bei der Polizei melden.

Der Chirurg muss sich wegen versuchten Totschlages in elf Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen verantworten. Er soll veranlasst haben, dass Patienten fälschlicherweise gegenüber der Stiftung Eurotransplant als dialysepflichtig gemeldet wurden, um ihnen so schneller zu einer Spenderleber zu verhelfen.

Außerdem soll er drei Patienten eine Leber eingepflanzt haben, obwohl eine Transplantation medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Diese waren dann aufgrund von Komplikationen verstorben. (pid)

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