Transplantations-Prozess

Mehr Freiheit für Angeklagten möglich

Am ersten Prozesstag im neuen Jahr hat das Landgericht Göttingen Lockerungen für den angeklagten Chirurgen in Aussicht gestellt.

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GÖTTINGEN. Im Prozess um den Transplantationsskandal am Göttinger Universitätsklinikum hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen am Montag dem angeklagten Chirurgen eine Lockerung seiner Meldeauflagen in Aussicht gestellt.

Der 46-jährige Mediziner sei seit seiner Freilassung aus der Untersuchungshaft allen Auflagen nachgekommen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther.

Die Kammer hatte Mitte Dezember den Haftbefehl gegen den Chirurgen gegen eine Kaution von 500.000 Euro sowie verschiedene Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Am ersten Verhandlungstag im neuen Jahr erschien der Angeklagte erstmals als freier Mann vor Gericht. Er hatte vor seiner Freilassung seinen Ausweis und seinen Reisepass abgeben müssen.

Außerdem hatte das Gericht verfügt, dass er die Grenzen des Landkreises Göttingen nicht verlassen darf und sich zweimal täglich bei der Polizei melden muss.

Die Kammer erwägt nun, diese Auflagen zu lockern. Danach soll sich der Chirurg nur noch zweimal wöchentlich melden müssen und sich im gesamten Bundesgebiet aufhalten dürfen.

Bedenken der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft meldete dagegen Bedenken an. Es bestehe immer noch die Gefahr, dass sich der Angeklagte dem Verfahren dauerhaft entziehen könnte, sagte Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff.

Die Anklagebehörde hatte bereits gegen die Haftverschonung Beschwerde eingelegt. Hierüber muss noch das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden.

Die Verteidigung machte geltend, dass der Angeklagte selbst ein Interesse daran habe, das Verfahren zu Ende zu bringen. Er werde sich daher weiter dem Verfahren stellen.

Der Prozess läuft seit August vergangenen Jahres. Am letzten Verhandlungstag im Dezember hatte der Vorsitzende Richter in einer vorläufigen Zwischenbilanz deutlich gemacht, dass dem Arzt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohe.

Der Chirurg muss sich wegen versuchten Totschlages in elf Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen verantworten.

Er soll veranlasst haben, dass Patienten fälschlicherweise gegenüber der Stiftung Eurotransplant als dialysepflichtig gemeldet wurden, um ihnen so schneller zu einer Spenderleber zu verhelfen.

Außerdem soll er drei Patienten eine Leber eingepflanzt haben, obwohl eine Transplantation medizinisch nicht angezeigt gewesen sei. Diese waren später an Komplikationen verstorben. (pid)

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