Betreuungsgeld
Stichtagsregelung rechtens
AACHEN. Die Stichtagsregelung beim Betreuungsgeld verstößt nach einem Urteil des Sozialgerichts Aachen nicht gegen das Grundgesetz und ist rechtmäßig.
Ein Vater hatte geklagt, nachdem sein Antrag auf Betreuungsgeld für sein vor dem 1. August 2012 geborenes Kind abgelehnt wurde.
Die Regelung sei sachlich gerechtfertigt, stellten die Richter fest. Der Gesetzgeber bewege sich mit seiner sozial- und fiskalpolitischen Entscheidung im gesetzlichen Gestaltungsspielraum.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren sind. (dpa)
Az.: S 13 EG 6/13 BG