Niederlande

Drei Jahre Haft für Skandalarzt

Jahrelang haben die Patienten auf diesen Moment gewartet: Schuldspruch für den niederländischen Skandalarzt Jansen. Absichtlich stellte er Fehldiagnosen wie Alzheimer. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Veröffentlicht:
Am Dienstag wurde er verurteilt: Ernst Jansen.

Am Dienstag wurde er verurteilt: Ernst Jansen.

© Jerry Lampen / epa / dpa

ALMELO. Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten - jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Der ehemalige Neurologe habe bei neun Patienten bewusst unheilbare Krankheiten wie Alzheimer und Multiple Sklerose festgestellt, obwohl die Patienten daran nicht gelitten hätten, urteilte das Strafgericht in Almelo am Dienstag. Mit seinen Fehldiagnosen habe er sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht.

Jansen sei auch schuld am Tod einer Frau, die nach der Diagnose Alzheimer Suizid beging. Der Mediziner, der bis Anfang 2013 in Heilbronn und zuvor an mehreren anderen deutschen Kliniken gearbeitet hatte, muss seine Strafe zu einem späteren Zeitpunkt antreten.

In diesem wohl größten medizinischen Strafprozess der Niederlande ging es um insgesamt neun Fälle von 1994 bis 2004. Insgesamt soll Jansen bei über 200 Patienten fälschlicherweise unheilbare Krankheiten festgestellt und behandelt haben. Die meisten Patienten wurden bereits außergerichtlich entschädigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Der 68-jährige Jansen verfolgte die fast zwei Stunden dauernde Verkündung des Urteils äußerlich unbewegt. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Die Opfer reagierten erleichtert und ergriffen. "Darauf haben wir solange gewartet", sagte Ineke Damink, bei der Jansen Alzheimer festgestellt hatte. "Drei Jahre - ich bin so froh."

Das Gericht erklärte, es halte den in einen dunklen Anzug gekleideten Jansen für "uneingeschränkt" verantwortlich. "Der Angeklagte hat seine medizinische Sorgfaltspflicht ernsthaft verletzt", sagte Richter Marcel Bordenga. Er habe Untersuchungsergebnisse ignoriert, die seine Diagnose widerlegt hätten. Seine Patienten behandelte er oft über Jahre mit schwersten Medikamenten.

Jansen hatte vor dem Gericht zwar Beurteilungsfehler eingeräumt, die jedoch mit einer Medikamentensucht begründet. Gutachter bescheinigten ihm zudem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Doch für das Gericht waren dies keine mildernden Umstände. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System