Brustimplantate

PIP-Streit kommt vor den BGH

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Der Streit um mangelhafte Brustimplantate zwischen betroffenen Frauen und dem TÜV Rheinland kommt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Eine vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter Instanz unterlegene Frau habe Revision eingelegt, hat das "Handelsblatt" berichtet.

Der BGH habe das Revisionsverfahren bestätigt. Damit werde erstmals höchstrichterlich geklärt, ob der TÜV Rheinland den französischen Implantate-Hersteller PIP hinreichend überprüft habe.

Der 64-Jährigen waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren.

Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Die Frau wirft dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000 Euro, später dann 40.000 Euro.Die Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden.

Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Auch andere deutsche Gerichte hatten Klagen gegen den TÜV abgewiesen. In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr dazu verurteilt worden, rund 1700 Frauen Schadensersatz zu zahlen. Gegen dieses Urteil des Handelsgerichts Toulon hat der TÜV Einspruch eingelegt. (dpa)

Az.: 7 ZR 36/14

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen