Tödlicher Behandlungsfehler

Anästhesist zu Geldstrafe verurteilt

Nach einer ambulanten Op an den Polypen starb ein zweijähriges Mädchen. Jetzt ist ein Narkosearzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden - und zwar zu einer Geldstrafe.

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GERA. Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Narkosearzt aus Thüringen zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Richter am Landgericht Gera attestierten dem angeklagten Anästhesisten insgesamt drei Behandlungsfehler, die einer Zweijährigen das Leben gekostet haben.

Das Kind hatte nach der ambulanten Operation an den Polypen einen akuten Sauerstoffmangel erlitten und war drei Tage später an schwersten Hirnschäden gestorben.

"Wenn es zeitnah in eine Klinik gebracht worden wäre, hätten solch schwere Folgen vermieden werden können", sagte der Vorsitzende Richter Martin Giebel mit Verweis auf Aussagen mehrerer Gutachter. (dpa)

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