Prozess-Auftakt

Hat ein Arzt bei seinem Vater Sterbehilfe geleistet?

Seit Mittwoch muss sich ein Ulmer Arzt vor Gericht für den Tod seines Vaters verantworten. Der Vorwurf lautet auf Sterbehilfe. Der Angeklagte schweigt.

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Der Prozess vor dem Landgericht Ulm stößft auf ein starkes öffentliches Interesse.

Der Prozess vor dem Landgericht Ulm stößft auf ein starkes öffentliches Interesse.

© Stefan Puchner/dpa

ULM. Vor dem Landgericht Ulm stehen seit Mittwoch ein 44-jähriger Uni-Mediziner und dessen 72-jährige Mutter. Sie sind angeklagt, ihrem todkranken Vater und Ehemann im Januar 2008 gemeinschaftlich aktive Sterbehilfe geleistet zu haben, indem sie die Dosierung des angeschlossenen Morphintropfs bei dem 69-jährigen Patienten auf eine letale Dosis erhöht haben (wir berichteten kurz).

Der Prozess stößt auf starkes öffentliches Interesse, denn von dem Urteil wird Signalwirkung für die gegenwärtige politische Diskussion um das Thema aktive Sterbehilfe erwartet.

Doch hat das Gericht zunächst einmal darüber zu befinden, ob der in der Nacht des 28. Januar 2008 verstorbene Pneumologe, der an einer Lungenfibrose im Endstadium litt, an einer Überdosis Morphin starb oder ob sein Tod anderweitig verursacht war.

Laut Anklage hatte der sterbenskranke Arzt in Anwesenheit seiner Frau und seines Sohnes unter starker Atemnot gelitten, sich die Sauerstoffmaske vom Gesicht gerissen und gegenüber seinen Angehörigen den Wunsch geäußert, nun sterben zu wollen.

Daraufhin habe einer der beiden Angehörigen die Fließgeschwindigkeit der angehängten Morphininfusion von den eingestellten 5,5 Millilitern auf 99 Milliliter pro Stunde erhöht, um ihm weiteres Leid zu ersparen, so die Staatsanwaltschaft Ulm am ersten Prozesstag.

Die daraufhin eingetretene schnelle Atemlähmung hätten die Angeklagten gewusst und gewollt.

Pathologe: Auch andere mögliche Todesursachen möglich

Die Beschuldigten äußerten sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf. Die Verteidiger führen an, dass der Verstorbene angesichts seines fortgeschrittenen todbringenden Leidens auch eines natürlichen Todes oder an einer anderen Todesursache gestorben sein könnte.

So hat der obduzierende Pathologe in seiner Vernehmung auch andere mögliche Todesursachen in den Raum gestellt. So hätten auch eine schwere Herzinsuffizienz und ein Lungenödem vorgelegen. Zudem habe er keine Pupillenverengung, ein typisches Zeichen einer Morphinintoxikation, festgestellt.

Von Gutachterseite wurde dem Rechtsmediziner indes vorgehalten, zu oberflächlich bei der Obduktion vorgegangen zu sein, obgleich ein Tatverdacht bestanden habe. Auch das Lungen- und Hirngewebe hätte untersucht werden müssen.

Die in jener Nacht diensthabenden Pflegekräfte gaben in ihrer Vernehmung an, dass der Perfusor hochgestellt gewesen sei, worauf sie den diensthabenden Arzt verständigt hätten.Das Urteil nach 13 Prozesstagen wird für Ende Juni erwartet. (bd)

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