Kommentar zur VdK-Klage

Kein Anspruch auf Gesetze

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Ja, der Worte sind genug gewechselt und der Experten genug gehört. Nun lasst uns endlich Taten sehen. Eine Pflegereform ist überfällig. Der Sozialverband VdK will die Taten nun vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen.

Doch dort wird er wohl scheitern. Die Karlsruher Richter können Grundrechtsverstöße geißeln und verfassungswidrige Gesetze verwerfen. Aber eines wäre schlicht mit der Gewaltenteilung nicht vereinbar: Ein einklagbarer Anspruch auf konkrete Gesetze. Nun ist der VdK nicht irgendwer. Als Kriegsopferverband entstanden, hat er sich früher als Andere auch den sozialen Problemen der Zukunft zugewandt.

Nicht ohne Grund ist er mit heute 1,7 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Auch juristisch ist der VdK hervorragend aufgestellt. Und so ist der Verbandsspitze sicherlich klar, wie gering ihre Chancen in Karlsruhe sind.

Doch wie keine andere Organisation spürt der VdK auch den Unmut der Basis, die Angst gerade auch der Noch-nicht-Heimbewohner vor dem, was uns fast allen später drohen kann.

Dass dies einen Verband wie den VdK zu einem Schritt treibt, der nüchtern betrachtet nur als Verzweiflungstat bezeichnet werden kann - wenigstens das sollte der Koalition zu denken geben.

Lesen Sie dazu auch: Rechte verletzt?: VdK will bessere Pflege einklagen

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