Krankenschwester
Keine Kündigung wegen Facebook-Fotos von Patienten
BERLIN. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Krankenschwester für unwirksam erklärt, die Fotos eines verstorbenen Babys auf Facebook veröffentlichte.
Grundsätzlich sei deren Verhalten zwar geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, heißt es. Die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenbildern verstoße in erheblicher Weise gegen die Schweigepflicht. Außerdem habe sie Patientenrechte verletzt.
In dem konkreten Fall jedoch hielten die Arbeitsrichter unter Abwägung aller Umstände sowohl eine ordentliche wie außerordentliche Kündigung für unverhältnismäßig; lediglich eine Abmahnung sei angebracht.
Die Krankenschwester habe eine emotionale Bindung zu dem Kind aufgebaut, der sie durch die Veröffentlichung der Bilder Ausdruck gegeben habe. Auch sei das Baby in keiner Weise bloßgestellt worden. Schließlich habe sie die Bilder unmittelbar nach den ersten Vorhaltungen ihres Arbeitgebers von ihrer Facebook-Seite entfernt. (eb)
Az.: 17 Sa 2200/13