Abrechnung

Betrogen zwei Ärzte mit Luftbuchung?

Zwei Allgemeinärzten aus Hessen wird vorgeworfen, im großen Stil nicht erbrachte Vertretungsleistungen abgerechnet zu haben. Der Vorwurf lautet auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:
Fließt Geld für nicht erbrachte Leistungen, so können Ärzte schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Fließt Geld für nicht erbrachte Leistungen, so können Ärzte schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

© Eisenhans/fotolia.com

FRANKFURT/MAIN. Wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs müssen sich demnächst zwei hessische Allgemeinärzte vor dem Landgericht Gießen verantworten. Sie sollen einen Schaden von rund 500.000 Euro verursacht haben.

Wie die Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen mitteilt, sind die Ermittlungen durch eine Verdachtsmitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in Gang gekommen.

Laut Oberstaatsanwalt Alexander Badle kontrolliert die Selbstverwaltung seit einigen Jahren Abrechnungen verstärkt darauf, ob Praxisgemeinschaften als "verdeckte Gemeinschaftspraxen" agieren, die ihre Patienten hin- und herschieben.

Dabei werde etwa geprüft, ob Leistungen am selben Tag abgerechnet werden, die einen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzen. "Solche Fälle haben wir seit drei oder vier Jahren vermehrt auf dem Tisch", sagt Badle.

Wurden die Fallzahlen gesteigert?

Das aktuelle Verfahren ist jedoch etwas anders gelagert. Den beiden Allgemeinärzten im Alter von 68 und 65 Jahren wird vorgeworfen, von 2007 bis 2012 nicht erbrachte Vertretungsleistungen abgerechnet zu haben. Sie sollen damit ihre Fallzahlen erheblich gesteigert haben.

Dabei sollen sie die Daten von mehreren hundert Patienten pro Quartal doppelt erfasst und zwischen ihren Praxen ausgetauscht haben, die in derselben Gemeinde im Landkreis Gießen liegen.

Dies soll anfangs mit Vertretungsscheinen in Papierform geschehen sein, die auf Weisung der Praxisinhaber von den Angestellten vorbereitet und am Quartalsende an die andere Praxis übergeben worden seien. Später seien für die doppelte Erfassung der Patientendaten mobile Kartenlesegeräte eingesetzt worden.

Die Geräte sollen zum Quartalsende jeweils von einer Praxis zur anderen gebracht worden sein, um die Daten zu übertragen.

Schutz korrekter Abrechner im Fokus

Die hohe Zahl der Vertretungen sei sehr auffällig gewesen, so Badle. Im Juli 2012 wurden die zwei Praxen durchsucht und Dokumente sichergestellt. Wie die beiden Vertragsärzte konkret vorgingen, wurde nach seinen Worten vor allem durch die Vernehmung von Angestellten während der Praxisdurchsuchungen aufgeklärt.

Die Zusammenarbeit zwischen der KVH und der Zentralstelle ist laut Badle nach wie vor vorbildlich. Es gehe darum, die korrekt abrechnenden Vertragsärzte vor Schaden durch einzelne Täter zu bewahren. Von der mutmaßlichen Schadenssumme seien der KV bereits rund 300.000 Euro zurückgezahlt worden.

Die seit 2009 bestehende Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelt und ermittelt hessenweit gegen ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer im Bereich der medizinischen Versorgung.

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