Urteil

Mehrbettzimmer nicht menschenunwürdig

Vor Gericht ist eine Patientin gescheitert, die von ihrer Kasse die Mehrkosten für ein Einbettzimmer in der Klinik zurückhaben wollte - mit einer bemerkenswerten Begründung.

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DETMOLD. Ein Krankenhausaufenthalt im Mehrbettzimmer ist nicht menschenunwürdig. Weder die gesetzlichen Krankenkassen noch der Gesetzgeber seien verfassungsrechtlich verpflichtet, eine stationäre Behandlung in Einzelzimmern sicherzustellen, wie jetzt das Sozialgericht (SG) Detmold entschied. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gehe verbreitetem Anspruchsdenken vor.

Damit wies das SG eine 74-jährige Frau ab, die für ihre stationäre Krankenhausbehandlung ein Einbettzimmer gewählt hatte. Von ihrer Krankenkasse verlangte sie die Erstattung der Mehrkosten von 1044 Euro. Die Unterbringung im Mehrbettzimmer sei "menschenunwürdig".

Das SG Detmold vermochte dem nicht zu folgen. Schließlich müssten die Krankenkassen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.

Schnarchen ist zumutbar

Störungen im Mehrbettzimmer, etwa durch die Versorgung der Mitpatienten, deren Schnarchen oder durch Angehörigenbesuche, seien vorübergehend und "eher geringgradig" - und daher zumutbar.

Bei Bedarf könnten sie "in Absprache mit dem Personal des jeweiligen Krankenhauses und Mitpatienten auf ein erträgliches Maß begrenzt werden".

"Es mag zwar sein, dass aufgrund der zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft die stationäre Behandlung in Mehrbettzimmern als Folge eines durch allgemeinen Wohlstand entstandenen Anspruchsdenkens zunehmend nicht gewünscht wird.

Es ist allerdings keinesfalls Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, einer solchen Entwicklung Rechnung zu tragen, indem sie Leistungen zur Verfügung stellt, die sich als unwirtschaftlich darstellen", so das Gericht. (mwo)

Az.: S 5 KR 138/12

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