EuGH-Gutachter

Kräutermischung ist keine Arznei

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Kräutermischungen, die als Cannabis-Ersatz genutzt werden, sind nach Ansicht des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) keine Arzneimittel.

In einem Gutachten für das höchste EU-Gericht vertrat der Generalanwalt die Auffassung, wer mit solchen Kräutermischungen handele, könne daher nicht wegen des unerlaubten Handels mit Arzneimitteln belangt werden.

Er nahm damit zu einem Verfahren Stellung, in dem der deutsche Bundesgerichtshof um Hilfestellung gebeten hatte: Der BGH muss über ein Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen einen Mann entscheiden, der damals Kräutermischungen als sogenanntes "Legal High" verkauft hatte.

Weil diese Mischungen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wurde der Mann wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln verurteilt.

Der Generalanwalt argumentierte, die Kräutermischungen seien keine Arzneimittel, weil sie nicht zur Vorbeugung oder Heilung einer Krankheit dienten (sogenannte Funktionsarzneimittel).

Tatsächlich sollten die Kräuter aber vom Markt ferngehalten werden, weil sie keinen medizinischen Nutzen haben und gesundheitsgefährdend sein könnten. Für die Kontrolle von Suchtmitteln seien jedoch "repressive Maßnahmen" nötig, nicht die Berufung auf das Arzneimittelrecht. Der EuGH folgt in seinen Urteilen meistens, aber nicht immer dem Gutachten des Generalanwalts. (dpa)

Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen