Urteil

Ärztin haftet nicht für Infektion

Nur wenn eine Behandlung eindeutig zur Komplikation geführt hat, haftet der Arzt, urteilt das OLG Hamm.

Veröffentlicht:

KÖLN. Ärzte müssen nicht für eine Infektion nach einer Kniegelenkspunktion und -injektion haften, wenn nicht feststeht, dass sie auf die Behandlung zurückzuführen ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein 66-jähriger Mann war nach einem Sturz zu einer Allgemeinmedizinerin gegangen, weil sein Knie schmerzte und in der Bewegung eingeschränkt war. Die Hausärztin punktierte den Schleimbeutel, entnahm seriöse Flüssigkeit und injizierte zwei Medikamente. Drei Tage nach der Behandlung diagnostizierte ein Orthopäde eine Entzündung, nach einigen Wochen wurde ein Befall mit Citrobacter-Bakterien festgestellt.

Der Patient verklagte die Allgemeinmedizinerin wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern auf ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Er scheiterte sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem OLG.

Nach Angaben des Sachverständigen ließ sich nicht feststellen, dass die Infektion von der Punktion herrührte. "Nach seiner Auffassung kann dies auch auf einer Bakteriämie beruhen, da schon eine entzündete Bursitis vorlag, oder auch auf den Umstand, dass sich vorhandene Bakterien durch den vorherigen Sturz des Klägers auf das Knie durch eine entstandene Hautirritation in tiefere Schichten bewegt haben", so das OLG-Urteil.

Hygienemängel fanden die Richter auch nicht. Es gab keine Nachweise dafür, dass die Ärztin mehrmals mit derselben Nadel zustach. Eine Aufklärungspflichtverletzung konnte das Gericht ebenfalls nicht erkennen. (iss)

Az.: 26 U 166/13

Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“