Urteil

Pflege durch selbstständige Osteuropäer bestätigt

Veröffentlicht:

EBSDORFERGRUND/FRANKFURT. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Franchise-System zur Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften der Hausengel GmbH bestätigt (Az.: 1 Ws 179/13).

Danach seien die Hausengel-Franchiesenehmer selbstständig tätig, teilte das Unternehmen im mittelhessischen Ebsdorfergrund mit. Die Firma bietet ambulante Pflegedienstleistungen durch examinierte Kräfte an und vermittelt interessierte Familien und Pflegebedürftige an osteuropäische Betreuungsdienstleister.

Das Frankfurter Urteil sei überfällig gewesen, erklärte Geschäftsführer Simon Wenz. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen gegen die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH eingestellt. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“