Tx-Skandal

BÄK im Visier der Ermittler

"Rechtswidrig", "verfassungswidrig", "ohne Legitimation": Im Transplantationsskandal ist jetzt erneut die BÄK in die Kritik geraten - und ein Fall für die Staatsanwaltschaft geworden.

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BERLIN. Im Zusammenhang mit dem Transplantationsskandal in Göttingen ist jetzt auch die Bundesärztekammer ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Verantwortliche der Bundesärztekammer.

Dabei gehe es um den Vorwurf des "Totschlages in einer unbestimmten Anzahl von Fällen", sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde der "Ärzte Zeitung". Er bestätigte damit entsprechende Medienberichte vom Wochenende.

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin geht es um deren Richtlinien zur Organtransplantation. Diese schreiben etwa bei Lebertransplantationen vor, dass alkoholkranke Patienten erst dann ein Organ erhalten dürfen, wenn sie die vorgeschriebene Karenzzeit von sechs Monaten eingehalten haben. Die Vorschriften sollen künftig sogar verschärft werden.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft dem Göttinger Transplantationschirurgen unter anderem vor, fünf alkoholkranken Patienten eine Spenderleber eingepflanzt zu haben, obwohl diese noch nicht ausreichend lange abstinent waren.

Der Verteidiger des Chirurgen, Professor Steffen Stern, hält diese Richtlinien für rechts- und verfassungswidrig. Die Funktionäre der BÄK hätten keine Legitimation, über Leben und Tod von Patienten zu entscheiden. Die BÄK sei zudem ein nicht rechtsfähiger Verein. Auch andere Verfassungsrechtler haben in der Vergangenheit wiederholt ähnlich argumentiert.

Der Ausschluss von alkoholkranken Patienten von der Organvergabe stelle eine Diskriminierung dar und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so Sterns Klage.

Nach Ansicht des Verteidigers kann dieser Ausschluss für betroffene Patienten das Todesurteil bedeuten. Stern moniert, dass es keine wissenschaftliche Rechtfertigung für die sechsmonatige Karenzzeit gebe. (pid)

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