EuGH-Gutachter

Blutspende-Verbot für Schwule wackelt

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden in der EU gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.

Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit.

Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.

Der Gutachter erkannte jedoch an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.

Auch in Deutschland gelten Männer die Sex mit Männern (MSM) haben von der Blutspende ausgeschlossen, ebenso wie Heterosexuelle mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern. Hintergrund dafür ist das deutlich erhöhte Infektionsrisiko etwa für HIV.

Allerdings wurden hierzulande bereits Reformen der zuständigen Hämotherapie-Richtlinien angestoßen. Schwule Männer könnten demnach in Zukunft womöglich Blut spenden, das für ein Jahr zurückgestellt wird. In der Zeit müssten sie nachweisen, dass sie keinen wechselnden Sexualpartner hatten. (dpa/eb)

Rechtssache C-528/13

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert