Doktorarbeit

Rote Karte für Datenklau beim Ehemann

Weil sie ihre Dissertation beim Ehemann abgekupfert hat, wurde einer Zahnärztin nun der Doktortitel entzogen.

Veröffentlicht:

REGENSBURG. Die eheliche Solidarität taugt nicht für einen quasi gemeinsamen Doktortitel. Das Verwaltungsgericht Regensburg entzog einer Zahnärztin ihren Titel, weil sie ihre Dissertation zu weiten Teilen aus der ihres Ehemannes übernommen hatte, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen.

In ihrer 2006 eingereichten Arbeit hatte sich die Zahnärztin mit dem Hepatozellulären Karzinom beschäftigt. Dabei war den Prüfern entgangen, dass die Uni nur ein Jahr zuvor an den Ehemann der Zahnärztin den Doktortitel für eine Arbeit ebenfalls zum Leberzellkarzinom verliehen hatte.

Als aufflog, dass die Frau weite Teile ihrer Dissertation von der ihres Ehemannes ungekennzeichnet übernommen hatte, erklärte die Uni die Prüfung nachträglich für nicht bestanden. Im Dezember 2012 nahm sie die Verleihung des Doktorgrades zurück. Das Verwaltungsgericht hat dies nun bestätigt. (mwo)

Az.: RO 9 K 13.1442

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“