Pflege

Gericht nimmt Heime an die Kandare

Ein Oberlandesgericht untersagt Pflegeheimverträge, die Dritte bei ausstehenden Kosten zu stark in die Mithaftung nehmen.

Veröffentlicht:

ZWEIBRÜCKEN. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken untersagt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes einstehen sollen.

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der nach eigenen Angaben gegen einen Anbieter der Kurzzeitpflege geklagt hatte. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig sei, müsse nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Pflegeeinrichtungen drängten laut vzbv immer wieder Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer, sich an den Kosten für einen Pflegeplatz zu beteiligen, wenn der Bewohner selber nicht dafür aufkommen kann. Formulare für Schuldbeitrittserklärungen würden häufig in den Anlagen der ohnehin umfangreichen Heimverträge versteckt.

Dem Bewohner nahe stehende Menschen unterschreiben die Erklärungen nach Einschätzung der Verbraucherschützer oftmals ohne zu überblicken, welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen können. Wegen des hohen Eigenanteils in der Pflegeversicherung oder bei Schäden, die durch den Bewohner verursacht würden, könne es schnell um mehrere tausend Euro gehen.

Das Gericht hat klargestellt, dass derartige Vereinbarungen nicht unbegrenzt gelten. Die Mithaftung darf demnach das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte nicht übersteigen. Formulare dürfen auch nicht zwischen anderen Anlagen zum Heimvertrag versteckt werden. Damit folgt die Kammer in wesentlichen Punkten dem vzbv. (maw)

Az. 1 U 143/13

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hämatologe gibt Tipps

Krebspatienten impfen: Das gilt es zu beachten

Lesetipps
Eine pulmonale Beteiligung bei Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) kann sich mit Stridor, Husten, Dyspnoe und Auswurf manifestieren. Sie zeigt in der Lungenfunktionsprüfung meist ein obstruktives Muster.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Wenn der entzündete Darm auf die Lunge geht

Klinisch ist die Herausforderung bei der IgA-Nephropathie ihr variabler Verlauf. In den meisten Fällen macht sie keine großen Probleme. Bei einem Teil der Patienten verläuft sie chronisch aktiv, und einige wenige erleiden katastrophale Verläufe, die anderen, schweren Glomerulonephritiden nicht nachstehen.

© reineg / stock.adobe.com

Glomerulonephitiden

IgA-Nephropathie: Das Ziel ist die Null