Pflege

Gericht nimmt Heime an die Kandare

Ein Oberlandesgericht untersagt Pflegeheimverträge, die Dritte bei ausstehenden Kosten zu stark in die Mithaftung nehmen.

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ZWEIBRÜCKEN. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken untersagt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes einstehen sollen.

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der nach eigenen Angaben gegen einen Anbieter der Kurzzeitpflege geklagt hatte. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig sei, müsse nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Pflegeeinrichtungen drängten laut vzbv immer wieder Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer, sich an den Kosten für einen Pflegeplatz zu beteiligen, wenn der Bewohner selber nicht dafür aufkommen kann. Formulare für Schuldbeitrittserklärungen würden häufig in den Anlagen der ohnehin umfangreichen Heimverträge versteckt.

Dem Bewohner nahe stehende Menschen unterschreiben die Erklärungen nach Einschätzung der Verbraucherschützer oftmals ohne zu überblicken, welche Kosten tatsächlich auf sie zukommen können. Wegen des hohen Eigenanteils in der Pflegeversicherung oder bei Schäden, die durch den Bewohner verursacht würden, könne es schnell um mehrere tausend Euro gehen.

Das Gericht hat klargestellt, dass derartige Vereinbarungen nicht unbegrenzt gelten. Die Mithaftung darf demnach das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte nicht übersteigen. Formulare dürfen auch nicht zwischen anderen Anlagen zum Heimvertrag versteckt werden. Damit folgt die Kammer in wesentlichen Punkten dem vzbv. (maw)

Az. 1 U 143/13

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