Urteil

Vier Jahre Haft für Pflegedienst-Chefin

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KARLSRUHE. Die Chefin eines ambulanten Pflegedienstes muss für vier Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte damit jetzt ein Urteil des Landgerichts Hagen, das die Unternehmerin wegen Abrechnungsbetruges und Urkundenfälschung verurteilt hatte.

Die Angeklagte hatte mit der Kasse einen Vertrag über die Pflege eines Wachkomapatienten geschlossen.

Danach war die Stundenzahl der täglichen Pflege begrenzt, und es sollte nur speziell geschultes Personal eingesetzt werden. Die Angeklagte setzte jedoch geringer qualifizierte Kräfte ein und rechnete mehr Stunden ab als vereinbart. (dpa)

Az.: 4 StR 21/14

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