Urteil

Attest brachte Beamtem Steuervorteil

Wer am Arbeitsplatz gemobbt wurde, kann eigene Ausgaben für notwendige Behandlungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Nur in zwei Fällen werden Ausgaben für Therapien und Klinikaufenthalte steuerlich als Werbungskosten (oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben) anerkannt: Entweder sind sie durch eine typische Berufskrankheit verursacht oder der Zusammenhang zwischen Beruf und Erkrankung steht eindeutig fest oder er ist zumindest offenkundig.

In einem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz kürzlich entschiedenen Fall lag ein Kommunalbeamter jahrelang im Streit mit seinem Vorgesetzten, dem Bürgermeister.

Die Sache eskalierte, als der Bürgermeister 2009 dem Beamten wegen angeblich exzessiver privater Nutzung das Telefon sowie E-Mail-Postfach und Internet-Zugang sperren ließ.

Es folgten gegenseitige Strafanzeigen, die jeweils im Sande verliefen. Ein Arzt attestierte dem Beamten schließlich einen "Burn-out und eine depressive Entwicklung, die auf einer chronifizierten beruflichen Stresssituation mit krisenhafter Verschlimmerung, insgesamt eine sehr belastende Mobbingsituation zurückzuführen" sei.

2010 folgten deshalb zwei Aufenthalte in einer spezialisierten Privatklinik. Die Kosten von rund 2500 Euro, die von der Beihilfe und privaten Krankenkasse nicht übernommen wurden, machte der Beamte als Werbungskosten geltend.

Zu Recht, so das Finanzgericht. Die psychosomatischen Störungen seien ausweislich der ärztlichen Bescheinigung unzweifelhaft durch die berufliche Konfliktsituation entstanden.

Wer die verursacht habe und ob tatsächlich Mobbing vorgelegen habe, spiele dabei keine Rolle.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 2 K 1152/12

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“