Kommentar zum EuGH

Urteil mit Fragezeichen

Von Martin Wortnmann Veröffentlicht:

Drei Patienten pro Bett, keine Schmerzmittel, keine sterilen Verbände. Und dann eine Operation am offenen Herzen? Kein Wunder, dass die Patientin ihre Klinik im rumänischen Temeswar verlassen hat, um sich in Deutschland operieren zu lassen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass die rumänische Krankenkasse die Auslandsoperation bezahlen muss, wenn Rumänien landesweit eine sachgerechte Operation nicht rechtzeitig anbieten konnte.

Dies ist die verständliche individuelle Sicht der Dinge. Politisch allerdings ist das Urteil mehr als fragwürdig. Erst im Juni hatte EuGH-Generalanwalt Cruz Villalón zu Recht zu einem zurückhaltenden Urteil geraten.

Müsse Rumänien "die finanzielle Belastung einer massiven Gesundheitsmigration" tragen, dann würde dies die für den Gesundheitssektor verfügbaren Mittel verschlingen und die Versorgung im Land selbst völlig austrocknen.

Ob es dazu kommt, hängt von einer noch offenen Frage ab: Denn den Nachweis, dass ihre Operation in keiner einzigen rumänischen Klinik möglich ist, können Patienten dort wohl nur selten erbringen.

Faktisch käme das Luxemburger Urteil daher nur zum Tragen, wenn die rumänischen Krankenkassen in der Nachweispflicht sind.

Lesen Sie dazu auch: EuGH: EU-Richter stärken Recht auf Krankenbehandlung im Ausland

Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Experten fordern von Bund und Ländern verbindliche Vorgaben für die Kooperation von Rettungsleitstellen (Bild) und ärztlichem Bereitschaftsdienst.

© Heiko Rebsch / dpa / picture alliance

Reform des Rettungsdienstes

Bereitschaftsdienst und Rettungsleitstellen sollen eng aneinanderrücken

Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht in vielen Ländern vor großen Herausforderungen. Ein Arzt aus Israel fordert deshalb mehr Zusammenarbeit.

© Vladislav / stock.adobe.com

Weiterentwicklung der Versorgung

Experte: Bei der Transformation international die Kräfte bündeln!

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen