Barrierefrei Bauen

Größeres Grundstück nicht absetzbar

Mehrkosten für ein Baugrundstück, auf dem ein behindertengerechtes Haus errichtet werden soll, muss der Fiskus nicht anerkennen.

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MÜNCHEN. Ist für einen behindertengerechten Neubau ein größeres Grundstück erforderlich, können die Grundstücks-Mehrkosten nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden.

Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung behinderungsbedingter Kosten sei eine "tatsächliche Zwangslage, die die behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfeldes unausweichlich macht". Das gelte etwa für eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift.

Die Mehrkosten eines größeren Grundstückes seien jedoch nicht vorrangig "der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie der frei gewählten Wohnungsgröße", heißt es weiter.

Im konkreten Fall hatte gehbehinderte Frau, die unter MS leidet, geklagt. Ihr eigens für sie entworfener Bungalow wies eine um 45,5 qm größere Grundfläche auf als ein herkömmliches Haus. Als Mehrkosten dafür machte die Frau 13.200 Euro geltend. (mwo)

Urteil des Bundesfinanzhofes, Az.: VI R 42/13

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