Urteil

Gemeinschaft zahlt keine Insolvenzgeldumlage

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KASSEL. Für die Beschäftigung von Hausmeistern oder Reinigungskräften müssen Wohnungseigentümergemeinschaften keine Insolvenzgeldumlage bezahlen. Da sie nach dem Gesetz keine Insolvenz anmelden können, sind sie von der Insolvenzgeldumlage befreit, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (Az.: B 11 AL 6/14 R).

Es gab damit einer Eigentümergemeinschaft in Darmstadt recht. Für Hausmeister- und Reinigungsarbeiten hatte sie ein Ehepaar in Minijobs beschäftigt. Die Rentenkassen hatten eine Insolvenzgeldumlage von 0,07 Prozent verlangt. Laut Gesetz seien Eigentümergemeinschaften zwar nicht ausdrücklich von der Umlage befreit; sie seien aber vom Gesetzgeber wohl schlicht vergessen worden. (mwo)

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