Gorch Fock

Keine weiteren Ermittlungen gegen Arzt

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KARLSRUHE. Nach dem Tod einer Offiziersanwärterin im September 2008 auf dem Bundeswehr-Segelschulschiff "Gorch Fock" muss die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen den Schiffsarzt ermitteln.

Die Einstellung der Ermittlungen verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied.

Die damals 18-jährige Jenny Böken war während einer Nachtwache im September 2008 von der "Gorch Fock" über Bord gestürzt und ertrunken. Die Eltern vermuten, dass sie gesundheitliche Beschwerden hatte.

Sie machen daher den Schiffsarzt mitverantwortlich für das Unglück. Demgegenüber ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Böken mögliche Beschwerden nicht angezeigt hatte.

Mangels eines hinreichenden Tatverdachts stellte sie im Oktober 2011 die Ermittlungen gegen den Schiffsarzt ein. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte dies 2012 bestätigt.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Ermittlungen seien gewissenhaft erfolgt, so die Richter.

Die Annahme, die Kadettin habe mögliche Beschwerden dem Arzt nicht mitgeteilt, sei "nicht willkürlich und ist aus verfassungsrechtlicher Sicht daher nicht zu beanstanden". (mwo)

Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvR 1568/12

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