OLG Hamm

Kein Heim für Ex-Straftäter? Entlassen!

Gericht hält Verbleib eines ehemals psychisch kranken Häftlings im Maßregelvollzug für untragbar.

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HAMM. Ehemals psychisch kranke Straftäter dürfen nicht weiter in psychiatrischen Kliniken festgehalten werden, nur weil es nicht ausreichend passende Wohnheimplätze gibt.

Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. Es ordnete damit an, einen heute 55-jährigen Mann aus dem Maßregelvollzug zu entlassen.

Er war 1995 wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Entsprechend verbüßt der Mann seinen sogenannten Maßregelvollzug im Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt in Eickelborn. Seit Jahren ist er dort in Therapie.

Ende 2013 kamen seine Ärzte zu dem Schluss, dass der Mann mit "einem engen Netz therapeutischer und sozialer Hilfen" entlassen werden kann, ohne dass dann weitere "schädliche sexuelle Bestrebungen" zu erwarten sind.

Anfang 2014 ordnete daher das Landgericht Arnsberg die Verlegung in ein Wohnheim an. Es fand sich jedoch kein Heim, das den ehemaligen Sexualstraftäter aufnahm. Daher sitzt der Mann weiter in der Psychiatrie in Eickelborn ein.

Doch das ist unzulässig, entschied das OLG Hamm. Es gab den Behörden noch eine letzte Frist bis Januar, um eine geeignete Einrichtung zu finden. Spätestens dann sei der Mann zu entlassen.

Nach den ärztlichen Feststellungen könne der Gefahr künftiger Straftaten mit den Mitteln der Führungs- und Bewährungsaufsicht begegnet werden, so das OLG.

Dass hierfür kein geeigneter Wohnheimplatz bereitgestanden habe, könne nicht zu Lasten des ehemaligen Straftäters gehen. Der Beschluss ist rechtskräftig. (mwo)

OLG Hamm, Az.: 4 Ws 357/14

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