Göttinger Transplantationsskandal

Weiteres Gutachten soll Klarheit bringen

Im Prozess um den Transplantationsskandal in der Göttinger Universitätsmedizin soll ein weiterer Gutachter hinzugezogen werden. Der Grund: Drei Sachverständige waren zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

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GÖTTINGEN. Im Prozess um den Transplantationsskandal in der Göttinger Universitätsmedizin (UMG) hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt beantragt, ein weiteres Sachverständigen-Gutachten einzuholen.

Grund: Bei der Begutachtung zweier angeklagter Fälle sind die bislang befragten drei Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

Im Fall einer Patientin, die im April 2011 eine neue Leber bekommen hatte, hatten zwei Gutachter die Auffassung vertreten, dass die Transplantation nicht indiziert gewesen sei.

Ein dritter Gutachter, so die Staatsanwaltschaft, habe dagegen ausgeführt, dass die Transplantation insgesamt gerechtfertigt gewesen sei und es keine Alternative dazu gegeben habe.

Stellungnahmen der Gutachter weichen ab

Auch bei einem weiteren Patienten, der im Mai 2012 eine neue Leber bekommen hatte, habe der Gutachter eine abweichende Stellungnahme abgegeben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist das Gericht nicht sachkundig genug, um allein auf dieser Basis der sich im Kernbereich widersprechenden sachverständigen Gutachten die Fälle bewerten zu können.

Zudem habe die Kammer ihre Aufklärungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft.

Die Staatsanwaltschaft habe mehrfach angeregt, die unterschiedlichen Stellungnahmen den jeweils anderen Sachverständigen zu übermitteln und diese jeweils in Anwesenheit der anderen Gutachter zu befragen.

Eine solche Vorgehensweise hätte einen weiteren Aufklärungserfolg oder jedenfalls eine kritische Diskussion der Experten ermöglicht. Anders als bei früheren Prozessterminen habe die Kammer dies jedoch abgelehnt.

Da somit die Aufklärungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft seien, sei die Einholung eines weiteren Gutachtens notwendig. (pid)

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