Nach Tod von Ehefrau

Arzt freigesprochen

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LANDSHUT. Gut ein Jahr nach dem Tod seiner 60 Jahre alten Frau ist ein Arzt aus Bayern vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Nach Ansicht des Landgerichts Landshut ist nicht zweifelsfrei erwiesen, dass der 55-Jährige sie im Dezember 2013 zuerst verprügelt und dann erwürgt habe.

Zwar sei er nach wie vor tatverdächtig, aber auch ein anderer Täter könne nicht ausgeschlossen werden. Laut der Vorsitzenden Richterin unterliefen der Polizei gravierende Fehler, zum Beispiel seien Spuren unsachgemäß oder gar nicht gesichert worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Es gab weder Tatzeugen noch ein Geständnis. Die Folge war ein langwieriger Indizienprozess.

An der Leiche der Frau fanden sich mehr als 100 Hämatome und mehrere Rippenbrüche. Mindestens 30 Faustschläge hatte die Frau im Dezember 2013 erlitten, ehe der Täter sie zehn Minuten lang würgte und schließlich erstickte.

Die Anklage hielt den Ehemann für den Täter. Das vermutete Motiv: Erbstreitigkeiten nach dem Tod der Mutter des Angeklagten sowie Konflikte zwischen dem Ehepaar wegen der Alkoholprobleme des Opfers. (dpa)

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